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AKTIONSBEDINGUNGEN

Für die Aktion Musterbestellung (im Folgenden „Aktion“) gelten die folgenden Aktionsbedingungen:

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist die Unilever Austria GmbH, Stella-Klein-Löw-Weg 13, 1023 Wien (im Folgenden: „UNILEVER“).

 

2. Teilnahme

2.1. Zur Teilnahme an der Aktion müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Einloggen oder registrieren auf www.unileverfoodsolutions.at
  • Ausfüllen des Anmeldeformulars
  • Akzeptieren der Aktionsbedingungen
  • Bestätigung der Anmeldung zum elektronischen Newsletter (optional) Im Weiteren Bestätigung der Angabe der Telefonnummer für weiteren Kontakt (optional).

Sie erklären sich damit einverstanden im Rahmen einer Nachfassaktion telefonisch oder per E-Mail kontaktiert zu werden.  

2.2. Teilnahmeberechtigt sind Food/Gastronomie-Betriebe mit Sitz in Österreich. Es kann nur ein Muster pro Produkt, pro Betrieb, pro Jahr bestellt werden. Betriebe, die bereits das Produkt schon einmal kostenlos angefordert oder gekauft haben, haben keinen Anspruch auf ein kostenloses Muster. Mitarbeiter von UNILEVER, sämtliche an der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Personen (z.B. Agenturen, Berater, Lieferanten) sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Privathaushalte sowie Unternehmen, die nicht zum Food/Gastronomie-Sektor gehören, sind leider von dieser Aktion ausgeschlossen.

2.3. UNILEVER ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Internetseite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Aktionsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen.

2.4. Die Aktion läuft bis das Kontingent der Muster ausgeschöpft ist.

 

3. Gewährleistung, Rechteeinräumung, Freistellung    

3.1. Der Teilnehmer versichert, dass er berechtigt ist, die Informationen hochzuladen und durch das Hochladen der Informationen nicht gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte Dritter) sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt.    

3.2. Der Teilnehmer stellt UNILEVER von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der von ihm hochgeladenen Informationen von Dritten wegen der Verletzung irgendwelcher Urheberrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiger Rechte erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung von UNILEVER.

 

4. Haftung

4.1. Ist die Leistung mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, so ist UNILEVER nur dann verpflichtet, dem Teilnehmer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn UNILEVER diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.

4.2. Überdies hat der Teilnehmer keine weitergehenden Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln an der Leistung oder Anspruch auf Schadensersatz.   

 

5. Vorzeitige Beendigung der Aktion    

5.1. UNILEVER behält sich vor, die Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

5.2. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Awards nach Ziffer 5.1 sind im Rahmen der Regelung der Ziffer 4.1 ausgeschlossen.   

 

6. Sonstige Regelungen    

6.1. Es darf nur einmal pro Betrieb an der Aktion teilgenommen werden. Die Leistungen sind nicht übertragbar.

UNILEVER behält sich vor, die Aktionsbedingungen jederzeit zu ändern. Eine Änderung der Aktionsbedingungen, die zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen für die Teilnehmer führt, wird den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

6.3. Änderungen der Aktionsbedingungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.

6.4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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