Information zur Allergenkennzeichnung |
Seit November 2005 gilt in allen Ländern der Europäischen Union die Allergenkennzeichnung. Daher auch in Österreich.
Die vierzehn häufigsten allergieauslösenden Lebensmittel (-zutaten) müssen in der Zutatenliste auf der Produktverpackung aufgelistet werden. Das bedeutet: Diese müssen immer aufs Etikett – auch wenn sie nur in kleinsten Mengen verarbeitet wurden. Hinter einer Sammelbezeichnung oder einem Zusatzstoff kann sich eines der Hauptallergene nicht mehr verbergen. Zum Beispiel muss beim Klassennamen „Stärke“ immer der Hinweis auf das Vorhandensein von Weizen und/oder Gluten gegeben werden, sofern diese enthalten sind.  |
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Hier eine Übersicht über die vierzehn Hauptallergene für Sie:
„Glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
Eier und Eierzeugnisse
Fisch und Fischerzeugnisse
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
Soja und Sojaerzeugnisse
Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
Schalenfrüchte, d.h. Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana), Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya illinoiesis (Wangenh.) K.Koch), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera), Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Sellerie und Sellerieerzeugnisse
Senf und Senferzeugnisse
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben
Lupine und Lupinenerzeugnisse
Weichtiere und Weichtiererzeugnisse“… |